Service

Ist eine Baugenehmigung nötig?

Damit man auf der richtigen Seite ist und um späteren Ärger unnötigen Veränderungen oder ganz und gar den Rückbau am Carport zu vermeiden, sollten Sie sich immer in voraus bei der zuständigen Baubehörde (Bauamt, Ortsgemeinde) informieren.

Dieses bedarf nur eines Anrufes , dort erfahren Sie ob  für den  geplanten  Stellplatz eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Unter anderem ist das abhängig vom Wohnort,  jedes Bundesland hat diesbezüglich unterschiedliche Vorschriften und Auflagen für das Baurecht vorgesehen.

Grundsätzlich sollte man sich vor Baubeginn über die Grenzabstände zum Nachbarn und zur Straße hin erkundigen.  Schildern Sie bei der zuständigen Behörde was für ein Projekt Sie planen, z.B. Einzel- Doppel- oder Reihenanlage für mehrere Pkw-Stellplätze mit Breite und Länge Angaben.  Fragen Sie ob  hierzu ein Bauantrag gestellt werden muss, evtl. können Sie diesen auch selbst einreichen.

Hier gelangen Sie zum Anfrageformular

BAUANTRAG – SERVICE

Gern sind wir Ihnen bei der Bauantragsstellung behilflich, gegen eine Gebühr können Sie auch den Bauantrag durch unseren vorlageberechtigten Hausarchitekten erstellen lassen. Wir schließen unsere Verträge vorbehaltlich der zu erhaltenen Baugenehmigung, bei einem ablehnenden Bescheid benötigen wir dieses schriftlich und der Vertrag erlischt bis auf die Kosten des Hausarchitekten.

Für die Erstellung des Bauantrages müssen uns folgende Unterlagen vorliegen:

–          Eine aktuelle Flurkarte die nicht älter als ca. ein Jahr sein darf

–          Ein Lageplan des Grundstücks, wo der Carport platziert werden soll. Hierzu reicht eine Skizze ohne Maßstab inkl. einer Maß Kette mit Fixpunkten Breite mal Länge vollkommen aus.

Die Bearbeitungszeit nach einreichen Ihrer Unterlagen in unserem Haus und der Weiterleitung an dem Architekten dauert ca. 1 Woche.  Nach Fertigstellung der Bauantragsunterlagen bekommen Sie diese per Post mit der Rechnung von uns zugeschickt.

Anschließend müssen Sie diese Unterlagen als Bauherr noch gegenzeichnen und dann an das zuständige Amt weiterleiten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Montage-Service